Botnanger Bewacher

 
 

Bewachung von Personen und Sachen (§ 34 a GewO)

 
 
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Bewachung von Sachen


Ob Sie im Urlaub sind, auf Dienstreisen oder in der Klinik,
das Gefühl der Sicherheit zu Hause begleitet Sie. Zusätzlich
zur persönlichen Betreuung Ihrer Immobilie bekommen
Sie das Live-Bild Ihrer Wohnung auf Ihr Handy oder
Ihren Laptop, wo immer in der Welt Sie auch sein mögen.
Als postalisch lizensierter Funkamateur bestens
mit der übertragung von Bild- und Tonsignalen vertraut,
durch regelmäßige Schulungen zu den Themen Sicherheit
und Technik auf aktuellem Wissensstand, mit über
zwanzigjähriger Erfahrung im Event- und
Veranstaltungsbereich im öffentlichen Dienst, bringt
der Botnanger Bewacher eine hervorragende
Vertrauensbasis mit.